Die Mitglieder, welche am Rundsendedienst des Vereins teilnehmen, sind verpflichtet, jede Rundsendung sofort nach Erhalt auf evtl. Leerfelder oder sonstige Mängel zu prüfen. Nicht abgezeichnete Leerfelder sind mit "leer vorgefunden", Datum und Handzeichen zu versehen. Handelt es sich dabei um größere Beträge, so ist der Vorgänger davon zu benachrichtigen, damit spätere Nachprüfungen für den Rundsendeleiter erleichtert werden. Ebenso ist unbedingt darauf zu achten, dass Rundsendungen spätestens nach drei Tagen weitergegeben werden. Die Beträge für evtl. Entnahmen sind ebenfalls kurzfristig an den Rundsendeleiter zu überweisen, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung mit dem Verband gewährleistet ist. Vereinsmitglieder, welche über gute Dublettenbestände verfügen, können diese zum Umlauf an den Rundsendeleiter einliefern.